Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste dazu, bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar bereitzustellen. Sie betrifft insbesondere Unternehmenswebsites, Online-Shops und andere digitale Angebote, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Seit 2024 sind die allgemeinen Informationspflichten in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) geregelt.

Für Unternehmen ist das Impressum vor allem deshalb relevant, weil es eine eindeutige Zuordnung des digitalen Angebots zu einem verantwortlichen Anbieter ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der Name des Unternehmens oder der verantwortlichen Person sowie die Anschrift der Niederlassung.

Für neue Inhalte sollte nicht mehr auf „§ 5 TMG“ verwiesen werden. Die maßgeblichen allgemeinen Informationspflichten für geschäftsmäßige digitale Dienste stehen seit 2024 in § 5 DDG.

Welche Bedeutung hat die Anschrift im Impressum?

Die im Impressum angegebene Anschrift muss eine tatsächliche Anschrift der Niederlassung sein. Sie dient dazu, den Anbieter eindeutig zu identifizieren und postalisch erreichen zu können. Eine bloße E-Mail-Adresse oder ein Postfach ersetzt die Anschrift nicht.

Welche Anschrift im Einzelfall anzugeben ist, hängt von der Unternehmensstruktur ab. Bei Gesellschaften kann dies etwa die Anschrift der eingetragenen Niederlassung oder des Unternehmensstandorts sein, über den das digitale Angebot betrieben wird. Entscheidend ist, dass die Angabe vollständig, zutreffend und aktuell ist.

Impressumsanschrift, Geschäftsadresse und Postfach im Vergleich

Begriff Bedeutung Eignung für das Impressum
Geschäftsadresse Anschrift, unter der ein Unternehmen organisatorisch erreichbar ist und seinen Geschäftsbetrieb oder eine Niederlassung führt. Kann geeignet sein, wenn sie die erforderliche vollständige Anschrift der Niederlassung darstellt.
Domiziladresse Adresse, die Unternehmen als Geschäfts- oder Zustelladresse nutzen können, ohne dort dauerhaft eigene Büroräume zu unterhalten. Kann je nach Ausgestaltung und tatsächlicher Unternehmensorganisation relevant sein.
Postfach Postalische Empfangsmöglichkeit ohne Angabe einer vollständigen Straßenanschrift. Allein nicht ausreichend als Anschrift der Niederlassung.

Wann muss ein Impressum aktualisiert werden?

Ein Impressum sollte angepasst werden, sobald sich relevante Angaben ändern. Das kann beispielsweise bei einem Umzug der Niederlassung, einer Änderung der Firma, einem Wechsel der Rechtsform oder einer Veränderung bei vertretungsberechtigten Personen der Fall sein.

Besonders bei Geschäftsadressen ist eine zeitnahe Aktualisierung wichtig. Wenn Website, Handelsregisterangaben, Geschäftspost und interne Unternehmensdaten unterschiedliche Anschriften ausweisen, kann dies zu Rückfragen, fehlgeleiteten Zustellungen oder organisatorischen Problemen führen.

Was bedeutet „geschäftsmäßiger digitaler Dienst“?

Geschäftsmäßige digitale Dienste sind digitale Angebote, die regelmäßig oder dauerhaft betrieben werden und nicht rein privat sind. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht in jedem Fall entscheidend. Auch eine Unternehmenswebsite ohne direkten Online-Verkauf kann daher von den Informationspflichten betroffen sein.

Ob ein konkretes Angebot ein Impressum benötigt und welche zusätzlichen Angaben erforderlich sind, kann von der Art des Unternehmens und des digitalen Dienstes abhängen. Bei besonderen Konstellationen, etwa bei ausländischen Unternehmen, mehreren Niederlassungen oder regulierten Tätigkeiten, ist eine fachkundige rechtliche Prüfung sinnvoll.

Bezug zur Geschäftsadresse

Unternehmen ohne dauerhaft genutztes eigenes Büro benötigen dennoch eine verlässliche und sauber organisierte Anschrift für ihre geschäftliche Kommunikation. Eine Geschäftsadresse oder Domiziladresse kann dabei organisatorisch sinnvoll sein, wenn sie zur tatsächlichen Unternehmensstruktur passt und die Anforderungen an Erreichbarkeit, Postannahme und korrekte Angaben im Impressum berücksichtigt werden.

Für die Verwendung einer Adresse im Impressum sollte jedoch stets geprüft werden, ob sie im konkreten Unternehmensfall als Anschrift der Niederlassung geeignet ist.

Ergänzend ist der Glossarbegriff Ladungsfähige Adresse relevant.

Weiterführende Beispiele enthält der Beitrag „Ladungsfähige Adresse: Definition und Anforderungen“.

Quellen und Stand

Stand: Juli 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall von Ihrer Steuerberatung bzw. einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt prüfen.

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