Was sind freie Berufe?
Freie Berufe sind selbstständige Tätigkeiten, die steuerlich insbesondere unter § 18 Einkommensteuergesetz fallen können. Dazu gehören bestimmte Katalogberufe, etwa ärztliche, rechts- und steuerberatende, wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeiten, sowie vergleichbare Berufe. Entscheidend ist die konkret ausgeübte persönliche und fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit.
Die Bezeichnung eines Berufs allein reicht nicht immer aus. Werden zusätzlich gewerbliche Leistungen angeboten oder verändert sich die Organisation des Unternehmens, kann eine genauere steuerliche Abgrenzung erforderlich sein.
Freie Berufe und Gewerbesteuer
Natürliche Personen und Personengesellschaften unterliegen mit einer ausschließlich freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Das unterscheidet sie von gewerblichen Unternehmen. Bei gemischten Tätigkeiten muss jedoch geprüft werden, ob freiberufliche und gewerbliche Leistungen ausreichend getrennt sind oder ob die gewerblichen Bestandteile die steuerliche Einordnung beeinflussen.
Für Kapitalgesellschaften gilt eine wichtige Besonderheit: Die Tätigkeit einer GmbH oder UG wird gewerbesteuerlich grundsätzlich in vollem Umfang als Gewerbebetrieb behandelt. Eine Gesellschaft wird daher nicht allein dadurch gewerbesteuerfrei, dass ihre Gesellschafter oder Mitarbeiter einen freien Beruf ausüben.
Freiberuflich ist nicht dasselbe wie „ohne Gewerbesteuer“ in jeder Rechtsform. Tätigkeit, Organisation und Rechtsform müssen gemeinsam betrachtet werden.
Freiberufliche Tätigkeit und Rechtsform im Vergleich
| Konstellation | Typische Einordnung | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Einzelperson mit freiberuflicher Tätigkeit | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit möglich | Persönliche, eigenverantwortliche Berufsausübung |
| Personengesellschaft von Berufsträgern | Freiberufliche Einordnung möglich | Tätigkeit aller Gesellschafter und mögliche gewerbliche Anteile |
| GmbH oder UG | Gewerbesteuerlich grundsätzlich Gewerbebetrieb | Rechtsform und tatsächliche Unternehmensstruktur |
Benötigen Freiberufler eine Geschäftsadresse?
Auch Freiberufler benötigen eine verlässliche Anschrift für Verträge, Rechnungen, geschäftliche Kommunikation und gegebenenfalls das Impressum. Wer die private Wohnadresse nicht öffentlich verwenden oder Post von einem mobilen Arbeitsort trennen möchte, kann eine separate Geschäftsadresse organisatorisch sinnvoll finden.
Eine Geschäftsadresse verändert die steuerliche Einordnung der Tätigkeit nicht. Sie kann jedoch die Trennung von privaten und geschäftlichen Abläufen unterstützen. Je nach Beruf können zusätzlich berufsrechtliche Vorgaben, Kammerregelungen oder besondere Anforderungen an Praxis- und Kanzleiräume bestehen.
Was sollte bei gemischten Tätigkeiten geprüft werden?
Problematisch kann die Abgrenzung werden, wenn neben der persönlichen freiberuflichen Leistung beispielsweise Handel, standardisierte Produkte oder andere gewerbliche Leistungen angeboten werden. In solchen Fällen sollten Leistungsbereiche, Verträge und Abrechnung nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden.
Praxisbeispiele finden sich im Ratgeber „Steuer- und Standortvorteile“.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall von Ihrer Steuerberatung bzw. einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt prüfen.
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